Änderung des Grundsteuerhebesatzes der Gemeinde Birkenwerder

demnächst erhalten alle Bürger*innen von Birkenwerder einen geänderten Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2022 und Folgejahre. Wir möchten Ihnen nachfolgend kurz die Gründe dafür erläutern.

Wie und wofür wird Grundsteuer erhoben?

Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude, besteuert. Sie wird von den Eigentümern/Pächtern der Grundstücke gezahlt.

Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz, Rechtsgrundlage für die dafür notwendige Bewertung des Grundeigentums ist das Bewertungsgesetz.

Im ersten Schritt ermittelt das Finanzamt den Wert des Grundstücks sowie eventueller Aufbauten, im zweiten Schritt berechnet die Gemeinde mithilfe des Hebesatzes die zu zahlende Grundsteuer. Der Hebesatz ist ein für alle Grundstücke der Gemeinde geltender Prozentsatz, dessen Festsetzung in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fällt.

Die Grundsteuereinnahmen benötigt die Gemeinde Birkenwerder zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben. Hierzu gehören  zum Beispiel der  Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen, Kitas, Spielplätzen oder der Bibliothek.

Warum erhöht sich die Grundsteuer in Birkenwerder?

Mit Beschluss der Haushaltssatzung in der Sitzung der Gemeindevertretung  am 14.12.2021 wurde für die Grundsteuer ab dem Jahr 2022 der Hebesatz von 350 % auf 410 % erhöht. Die letzte Anhebung des Hebesatzes erfolgte vor 20 Jahren, im Jahr 2002, von 300 % auf 350 %.

Die Gemeinde ist zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Auch für die Gemeinde steigen die Kosten für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Um auch zukünftig im Interesse unseres Ortes alle gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben gewährleisten zu können, war eine Erhöhung des Hebesatzes notwendig. 

Nähere Informationen zum Haushalt der Gemeinde Birkenwerder finden Sie auf unserer Homepage, für Fragen stehen wir Ihnen gern unter den bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.  

Bürgermeister Stephan Zimniok