Alte Gartenwasserzähler sollten jetzt gewechselt werden

Gartenwasserzähler, auch Privatwasserzähler (PWZ) genannt, ermitteln genau, wie viel Wasser für die Gartenbewässerung genutzt wird und nicht als Schmutzwasser berechnet wird. Dadurch können Schmutzwasserkosten gespart werden. Sie haben jedoch eine Eichfrist von sechs Jahren. Zähler, die 2015 eingebaut wurden, müssen also schleunigst von einem zugelassenen Installateur ausgetauscht werden.

Alle sechs Jahre Privatwasserzähler wechseln

Im Haus oder der Wohnung verbrauchtes Wasser, das durch Spüle, Waschbecken, Dusche und Toilette in die Kanalisation geleitet wird, muss gereinigt werden. Zu den Kosten für den Wasserverbrauch kommen also noch die Entsorgungskosten für das Schmutzwasser hinzu, die meist ein Vielfaches der Trinkwasserkosten betragen.

 

In den Gemeinden Birkenwerder und Mühlenbecker Land kostet die Entsorgung von Schmutzwasser 3,00 Euro pro Kubikmeter. Wasser, das für die Gartenbewässerung genutzt wird, landet jedoch gar nicht in der Kanalisation und muss nicht gereinigt werden. Um das im Garten verbrauchte Wasser nicht als Schmutzwasser bezahlen zu müssen, lohnt sich der Einbau einer Gartenwasseruhr, bzw. eines Privatwasserzählers. Diese haben jedoch stets eine Eichfrist von sechs Jahren. Das heißt, sie müssen alle sechs Jahre ausgetauscht werden.

Eichfrist nicht verpassen

Privatwasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist, können in der Schmutzwasserabrechnung nicht berücksichtigt werden. Ein großer, pflegeintensiver Garten benötigt durchaus 50 bis 70 Liter pro Tag. Es lohnt sich also, rechtzeitig einen neuen Gartenwasserzähler einbauen zu lassen. Für 2015 eingebaute und geeichte Zähler ist nun – vor Beginn der Gartensaison – der letztmögliche Zeitpunkt zum Wechseln, ohne dass sich der Verzug in der Wasserabrechnung niederschlägt. Das bestätigte auch Diana Hofmeister vom Zweckverband „Fließtal“: „Es wird höchste Zeit, sich jetzt um den Wechsel des PWZ zu kümmern, damit jeder Tropfen, der zur Bewässerung des Gartens genutzt wird, nicht als Schmutzwasser berechnet wird.“

Fachgerechter Zählerwechsel

Der Zählerwechsel muss von einer Fachfirma ausgeführt werden, die eine Zulassung für die Installation von Trinkwasseranschlüssen hat. Eine Liste der zugelassenen Firmen hat beispielsweise Wasser Nord veröffentlicht. Der fachgerechte Einbau muss durch den Installateur dem Zweckverband „Fließtal“ mittels PWZ-Formular mitgeteilt werden. Die früher notwendige Verplombung durch den Zweckverband fällt weg. Die Verantwortung und die Kosten für Einbau, Wartung und Austausch des Privatwasserzählers (alle sechs Jahre) trägt der Bürger selbst. In Gärten, die mangels Brunnen oder Zisterne mit Trinkwasser bewässert werden, zahlt sich der Zählerwechsel jedoch schnell aus.
Weitere Informationen zum Thema Privatwasserzähler sind auf www.zv-fliesstal.de zu finden.


Text /Foto: os
Bildunterschrift: Es ist höchste Zeit, alte Privatwasserzähler auswechseln zu lassen.